Weitere Entscheidung unten: OLG München, 17.12.2014

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   OLG München, 30.07.2014 - 7 U 3260/13   

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https://dejure.org/2014,44774
OLG München, 30.07.2014 - 7 U 3260/13 (https://dejure.org/2014,44774)
OLG München, Entscheidung vom 30.07.2014 - 7 U 3260/13 (https://dejure.org/2014,44774)
OLG München, Entscheidung vom 30. Juli 2014 - 7 U 3260/13 (https://dejure.org/2014,44774)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Geschäftsführers einer Wohnungsbaugesellschaft wegen Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Geschäftsführers einer Wohnungsbaugesellschaft wegen Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben

  • rechtsportal.de

    GmbHG § 43 Abs. 2
    Haftung des Geschäftsführers einer Wohnungsbaugesellschaft wegen Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.12.2007 - IX ZR 207/05

    Umfang der richterlichen Hinweispflicht

    Auszug aus OLG München, 30.07.2014 - 7 U 3260/13
    Eine Verletzung des Rechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs wegen Missachtung der richterlichen Hinweispflicht liegt nicht vor, da die Klägerin durch eingehenden und offenbar auch verstandenen Vortrag der Gegenpartei über die (offensichtliche) Unsubstantiiertheit und Unschlüssigkeit ihres Vortrags unterrichtet war (vgl. BGH NJW-RR 2008, 581 ).

    Eine Verletzung des Rechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs wegen Missachtung der richterlichen Hinweispflicht liegt nicht vor, da die Klägerin durch eingehenden und offenbar auch verstandenen Vortrag der Gegenpartei über die (offensichtliche) Unsubstantiiertheit und Unschlüssigkeit ihres Vortrags unterrichtet war (vgl. BGH NJW-RR 2008, 581 ).

  • BGH, 04.11.2002 - II ZR 224/00

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG München, 30.07.2014 - 7 U 3260/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (BGHZ 152, 280 ,287; ZIP 2008, 696; Lutter/Hommelhoff, GmbH-Gesetz , 18. Auflage, § 34 Rdnr. 52 m.w.N.; Saenger/Inhester GmbHG , 2. Auflage, § 43 Rdnr. 137; Roth/Altmeppen, GmbHG , 7. Auflage, § 43 Rdnr. 110) trifft die aus § 43 Abs. 2 GmbHG klagende Gesellschaft die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass und inwieweit ihr durch ein möglicherweise pflichtwidriges Verhalten des Geschäftsführers ein Schaden entstanden ist.
  • BGH, 08.07.1985 - II ZR 198/84

    Darlegungs- und Beweislast bei Kassenfehlbetrag

    Auszug aus OLG München, 30.07.2014 - 7 U 3260/13
    Über den Wortlaut des § 93 Abs. 2 S. 2 AktG hinaus kann den Geschäftsführer sogar eine Kausalitätsvermutung treffen, wenn die Art des Schadens einen deutlichen Hinweis darauf ergibt, dass er seine Wurzeln in einem Handeln oder Unterlassen des beklagten Geschäftsführers hat (vgl. Roth/Altmeppen a.a.O. § 43 Rdnr. 112; BGH NJW 1986, 54 ).
  • LG München I, 27.07.2017 - 31 O 21218/14

    Geschäftsführerhaftung infolge Sorgfaltswidrigkeit

    Nach der Rechtsprechung (z.B. BGH, DStR 2003, 124, 125; OLG München, Urteil vom 30.07.2014 - 7 U 3260/13 m.w.N.) trifft die Gesellschaft, die einen Schadensersatzanspruch aus § 43 GmbHG einklagt, die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass und inwieweit ihr durch ein möglicherweise pflichtwidriges Verhalten des Geschäftsführers ein Schaden entstanden ist.

    Insofern trägt er die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er seinen Sorgfaltspflichten gemäß § 43 Abs. 1 GmbHG nachgekommen ist, ihn ein Verschulden nicht trifft oder der Schaden auch bei pflichtgemäßem Alternativverhalten eingetreten wäre (BGH, DStR 2003, 124, 126; OLG München, Urteil vom 30.07.2014 - 7 U 3260/13).

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Rechtsprechung
   OLG München, 17.12.2014 - 7 U 3260/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,40497
OLG München, 17.12.2014 - 7 U 3260/13 (https://dejure.org/2014,40497)
OLG München, Entscheidung vom 17.12.2014 - 7 U 3260/13 (https://dejure.org/2014,40497)
OLG München, Entscheidung vom 17. Dezember 2014 - 7 U 3260/13 (https://dejure.org/2014,40497)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Welche Pflichten hat der Geschäftsführer einer Bauträger-GmbH?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    GmbHG § 43
    Business Judgement Rule, Darlegungs- und Beweislast, Geschäftsführerhaftung, Haftung des Geschäftsführers, Schadenersatzanspruch

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Welche Pflichten hat der Geschäftsführer einer Bauträger-GmbH? (IBR 2015, 141)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.12.2007 - IX ZR 207/05

    Umfang der richterlichen Hinweispflicht

    Auszug aus OLG München, 17.12.2014 - 7 U 3260/13
    Eine Verletzung des Rechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs wegen Missachtung der richterlichen Hinweispflicht liegt nicht vor, da die Klägerin durch eingehenden und offenbar auch verstandenen Vortrag der Gegenpartei über die (offensichtliche) Unsubstantiiertheit und Unschlüssigkeit ihres Vortrags unterrichtet war (vgl. BGH NJW-RR 2008, 581).

    Eine Verletzung des Rechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs wegen Missachtung der richterlichen Hinweispflicht liegt nicht vor, da die Klägerin durch eingehenden und offenbar auch verstandenen Vortrag der Gegenpartei über die (offensichtliche) Unsubstantiiertheit und Unschlüssigkeit ihres Vortrags unterrichtet war (vgl. BGH NJW-RR 2008, 581).

  • BGH, 04.11.2002 - II ZR 224/00

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus OLG München, 17.12.2014 - 7 U 3260/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (BGHZ 152, 280, 287; ZIP 2008, 696; Lutter/Hommelhoff, GmbH-Gesetz, 18. Auflage, § 34 Rdnr. 52 m.w.N.; Saenger/Inhester GmbHG, 2. Auflage, § 43 Rdnr. 137; Roth/Altmeppen, GmbHG, 7. Auflage, § 43 Rdnr. 110) trifft die aus § 43 Abs. 2 GmbHG klagende Gesellschaft die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass und inwieweit ihr durch ein möglicherweise pflichtwidriges Verhalten des Geschäftsführers ein Schaden entstanden ist.
  • BGH, 08.07.1985 - II ZR 198/84

    Darlegungs- und Beweislast bei Kassenfehlbetrag

    Auszug aus OLG München, 17.12.2014 - 7 U 3260/13
    Über den Wortlaut des § 93 Abs. 2 S. 2 AktG hinaus kann den Geschäftsführer sogar eine Kausalitätsvermutung treffen, wenn die Art des Schadens einen deutlichen Hinweis darauf ergibt, dass er seine Wurzeln in einem Handeln oder Unterlassen des beklagten Geschäftsführers hat (vgl. Roth/Altmeppen a.a.O. § 43 Rdnr. 112; BGH NJW 1986, 54).
  • OLG Hamm, 08.03.2023 - 8 U 198/20

    Haftungsmaßstab für Pflichtverletzungen des Geschäftsführers einer GmbH mit einer

    Der Geschäftsführer hat insoweit das Vorliegen der Voraussetzungen der "business judgement rule" darzulegen und ggf. zu beweisen (BGH, Urteil vom 04.11.2002, II ZR 224/00, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.11.2011, 14 U 17/11, juris, Rn. 122; OLG München, Urteil vom 17.12.2014, 7 U 3260/13, juris, Rn. 40).
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